RS für Hilfsgeschäfte

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus Hilfsgeschäften (außerhalb des Kerngeschäftes), d.h. für Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen (z.B.: Renovierung der Geschäftsräume, Kaufvertrag von Heizöl für die Geschäftsräume,…)