D&O (Directors-and-Officers-Liability-Insurance)

spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, durch die ein Unternehmen die Mitglieder seiner Geschäftsleitung sowohl gegen eine Inanspruchnahme von innen (Ansprüche des Unternehmens selbst) als auch von außen (Ansprüche Dritter) aufgrund spezifischer Sorgfaltspflichtverletzung absichert.