Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Maklervertrag für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Maklervertrag, unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten Verträge, für die eine Vermittlungstätigkeit gewünscht wurde oder eine Verwaltungsübernahme auf den Makler erfolgte.
Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung besteht nicht. Es kann schriftlich gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf weitere Verträge erstrecken soll. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Maklertätigkeit umfasst.
§ 2 Pflichten des Mandanten
Der Mandant ist fortwährend zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig zu übergeben.
Bei der Bearbeitung jeder Anfrage kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der vom Mandanten dem Makler dargelegte Sachverhalt ist als vollständige, wahrheitsgemäße und abschließende Grundlage für den Makler anzunehmen.
Für eigene Analysen und individuell erstellte Konzepte nimmt der Makler Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch.
Die aus den Verträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten etc. sind vom Mandanten zu erfüllen.
Der Mandant ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz der Produktgeber für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Produktgeber ausschließlich über den Makler zu führen.
§ 3 Aufgaben des Maklers
Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Anbietern von geeigneten Produkten vor, welche den mitgeteilten Mandantenwünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Makler berücksichtigt im Versicherungsbereich lediglich solche Anbieter, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler berücksichtigt im Finanzanlagebereich lediglich Produkte gem. § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (offene in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentvermögen)
Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Anbieter. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Mandant wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.
§ 4 Haftungsbegrenzung/Ausschlüsse
Die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner Pflichten einschließlich einer Verletzung der gesetzlichen Beratungs‐ und Dokumentationspflicht nach §§ 60, 61, 63 VVG sowie §§ 18 FinVermV- sowie seiner Verwaltungs‐ und Betreuungspflichten für infolge fahrlässig verursachter Schäden, ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV und § 9 FinVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Mandant hat die Möglichkeit den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Eine solche Vereinbarung hat in Schriftform zu erfolgen.
Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Vertragsbedingungen der Produktgeber oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet der Makler nicht. Eine Haftung des Maklers für sonstige Unterlagen von Produktgebern ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung des Maklers für Ausdrucke und Ergebnisse aus Software von Dritten (z. B. Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Vergleichs- und Beratungsprogrammen etc.). Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
§ 5 Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot
Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.
Die Aufrechnung des Mandanten gegen eine Forderung des Maklers ist unzulässig, soweit die Forderungen des Mandanten nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Erklärungsfiktion
Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat, und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
§ 7 Datenschutzerklärung und Maklervollmacht
Die Berechtigung des Maklers zur Erhebung, Speicherung und Verwendung der Kundendaten, sowie zur Vertretung des Mandanten ergeben sich jeweils aus einer separaten Erklärung, welche als „Anlage 1 - Datenschutzerklärung“ beigefügt ist.
Erstinformation, Versicherungsmaklervertrag, AGB & Datenschutzerklärung (Stand 05-2017) --- © Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
Die vorgenannten Dokumente wurde nach bestem Wissen erstellt, es besteht jedoch keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Jede Haftung, gleich welcher Art, für die Anwendung ist ausgeschlossen.
§ 8 Rechtsnachfolge
Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Sinne der Vertragsübernahme trifft dies insbesondere zu für den Maklerpool Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH und die Patronus GmbH. Vorgenannte Firmen haben ihren Sitz in 04178 Leipzig, Sportplatzweg 15.
§ 9 Vollmacht SEPA-Lastschrift
Der Mandant erteilt dem Makler und dessen Rechtsnachfolger Vollmacht bezüglich der Erteilung von SEPA- Lastschriftaufträgen zu Lasten des Kontos des Mandanten gegenüber Gesellschaften zur Abbuchung der Versicherungsprämien, Sparbeiträge bzw. sonstiger Entgelte.
§ 10 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt.
Sofern der Mandant Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten der Sitz des Maklers.
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.